Gemäß Pucher Meer Satzung herrscht striktes Tauchverbot, dass auch durch Strafe verfolgt wird.
Die ersten 5 Meter des Uferbereichs (je nach Wasserstand) sind noch steiniger Untergrund, der sich recht bald in eine uninteressante, lehmige Unterwasserlandschaft verwandelt. Die Sicht ist meist nicht besser als 1m und ab 5m Tiefe ist es stockfinster.
Die
Einsatz-/Rettungstaucher der Wasserwacht führen zweimal pro Jahr eine Seereinigungsaktion durch, bei der bis zu einer Tiefe von ca. 3m der Uferbereich nach gefährlichen Fremdkörpern (Glasscherben usw.) abgesucht wird.